Der Tenor wird zuletzt gelesen und zuerst bewertet. Diese sieben Fragen kosten zwei Minuten und sichern die Ziffern, die sonst verloren gehen.
1. Ist jeder Antrag beschieden? Zähle die zuletzt gestellten Anträge und die Aussagen des Tenors. Fehlt eine, ist das Urteil unvollständig — § 321 ZPO (Z1-2.9). Nicht zu bescheiden sind zurückgenommene und übereinstimmend für erledigt erklärte Teile (Z1-2.22).
2. Steht „Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.“ dort, wo es hingehört? Immer, wenn quantitativ oder qualitativ weniger zugesprochen wird als beantragt — auch bei Zinsen (§ 308 Abs. 1 Satz 2 ZPO) und auch bei der Verurteilung Zug um Zug.
3. Ist jede Leistung vollstreckungsfähig? Lies den Tenor ohne Akte. Betrag beziffert? Sache individualisiert? Handlung so benannt, dass die Vollstreckungsart feststeht — §§ 883, 885, 887, 888, 890, 894 ZPO? Keine Bezugnahme nach außen (Z1-2.4)?
4. Steht bei mehreren Verurteilten das Haftungsverhältnis dabei? „als Gesamtschuldner“ oder die getrennte Fassung je Beklagtem (Z1-2.16).
5. Sind die Nebenforderungen vollständig und datiert? Zinssatz als Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, Bezugsbetrag, Beginn als Datum — und nicht mehr als beantragt.
6. Fehlt eine Ziffer, die das Gesetz verlangt? Kosten (§ 308 Abs. 2 ZPO), vorläufige Vollstreckbarkeit (§§ 708 ff. ZPO); dazu je nach Lage der Vorbehalt nach § 780 Abs. 1 ZPO oder § 302 Abs. 1 ZPO, die Ordnungsmittelandrohung nach § 890 Abs. 2 ZPO, die Räumungsfrist nach § 721 Abs. 1 Satz 1 ZPO, die Aufhebung des Versäumnisurteils nach § 343 Satz 2 ZPO.
7. Steht etwas darin, was nicht hineingehört? Anspruchsgrund, Abweisungsgrund, Begründung, Streitwert, Rechtsbehelfsbelehrung, Bezugnahme auf Anlagen.