Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit — worum es geht

Öffentliches Recht VI · Lehrstoff aus ALEX – Tutor

Hier wird entschieden, ob gebaut werden darf. Das BauGB stellt dafür vier Zulässigkeitsnormen bereit, und sie schließen einander aus: § 30 BauGB im Plangebiet, § 33 BauGB während der Planaufstellung, § 34 BauGB im unbeplanten Innenbereich, § 35 BauGB im Außenbereich. § 29 I BauGB öffnet den Zugang zu allen vieren. § 34 BauGB trug in fünf, § 35 BauGB in vier der vierzig dokumentierten Aufgaben — zusammen mit dem Rücksichtnahmegebot ist das der materielle Kern des Gebiets. Und weil § 212a I BauGB dem Nachbarn die aufschiebende Wirkung nimmt, wird über diese Normen meist im Eilverfahren gestritten, mit summarischer Prüfung und offenem Ausgang.

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