Das Zentrum des Gebiets. Die Drittanfechtung trug in 7 von 40 dokumentierten Aufgaben, das Rücksichtnahmegebot in 5, der Gebietserhaltungsanspruch und die Abstandsflächen in je 4 — und in jeder einzelnen entschied sich alles an derselben Frage: Auf welche Norm kann sich der Nachbar berufen, und auf welche nicht? Die Baugenehmigung wird im Nachbarprozess nicht auf ihre Rechtmäßigkeit, sondern nur auf die Verletzung drittschützender Vorschriften geprüft, und die Verfahrensart schneidet aus diesem schmalen Programm noch einmal etwas heraus. Dieses Feld führt die drei Rügen getrennt vor, rechnet die Abstandsflächen aus und endet beim Eilantrag, den § 212a I BauGB erzwingt.