Grenzen des Gewährleistungsausschlusses: Beschaffenheit, Arglist (§§ 434 II, 444 BGB)

Kautelarrecht · Lehrstoff aus ALEX – Tutor

Zwei Dinge hebeln jeden Ausschluss aus.

Erstens die Beschaffenheitsvereinbarung (§ 434 II): Schreibt man „Dach 2021 neu eingedeckt“ in den Vertrag, ist das vereinbarte Beschaffenheit — der allgemeine Ausschluss erfasst sie nach Auslegung nicht, und liegt darin sogar eine Garantie, sperrt § 444 die Berufung auf den Ausschluss.

Zweitens die Arglist (§ 444): Wer einen offenbarungspflichtigen, verborgenen, erheblichen Mangel kennt und verschweigt (Feuchtigkeitsschaden, Altlastverdacht), kann sich auf den Ausschluss nicht berufen.

§ 442 (Käuferkenntnis) hilft dem Verkäufer dann nicht, weil der Käufer den Mangel gerade nicht kannte.

💡 Merke
Umgekehrt tröstlich für den redlichen Verkäufer: Wer offenlegt, verliert den Schutz des Ausschlusses nicht.

Offenheit schlägt § 444.

Quick-Check. Der Vertrag hat einen Pauschalausschluss; der Verkäufer hat einen überstrichenen Kellerschaden verschwiegen.

Schützt ihn der Ausschluss?

Antwort. Nein, § 444 — wegen arglistigen Verschweigens kann er sich auf den Ausschluss nicht berufen; der Käufer hat volle Mängelrechte.

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