Der Sachmangel nach der Reform 2022 (§ 434 BGB)

Kautelarrecht · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

Seit dem 1.1.2022 ist die Sache nur mangelfrei, wenn sie drei Anforderungen zugleich erfüllt:

  • die subjektiven (vereinbarte Beschaffenheit, § 434 II BGB)
  • die objektiven (übliche Beschaffenheit, Eignung, was der Käufer erwarten darf, § 434 III)
  • die Montageanforderungen (§ 434 IV).

Neu ist das Gewicht der objektiven Ebene:

Eine bloße Beschaffenheitsvereinbarung verdrängt sie nicht mehr automatisch — eine Abweichung nach unten muss zusätzlich wirksam vereinbart sein.

„Subjektiv gut“ reicht nicht mehr. Auch wer die vereinbarte Beschaffenheit trifft, haftet, wenn die Ware die objektiv übliche Qualität verfehlt — es sei denn, die Abweichung ist wirksam abbedungen.

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