Ab wann bekommt der Käufer die Mieten, trägt die Grundsteuer und das Brandrisiko — ab Beurkundung, Übergabe oder Umschreibung?
Antwort: mit der Übergabe (§ 446).
Mit ihr gehen Gefahr des zufälligen Untergangs, Nutzungen und Lasten über, üblicherweise am Tag der vollständigen Kaufpreiszahlung.
Es hängt nicht an der Eigentumsumschreibung; das wird am häufigsten verwechselt.
Also einen eindeutigen Übergabestichtag festschreiben.
💡 Merke
Kauf bricht nicht Miete: In laufende Mietverhältnisse tritt der Käufer kraft Gesetzes ein (§ 566 BGB), samt Vermieterpflichten — allerdings erst mit dem Eigentumserwerb, also der Umschreibung. Für die Zeit zwischen Übergabe und Umschreibung lässt er sich die Mietansprüche abtreten.