Berliner Testament: Einheits- oder Trennungslösung (§ 2269 BGB, § 2100 BGB)

Kautelarrecht · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

Das „Berliner Testament“ ist das gegenseitige Ehegattentestament mit den Kindern als Schlusserben.

Zwei Bauarten.

  • Einheitslösung (§ 2269 I): Der Überlebende wird Vollerbe, die Kinder werden Schlusserben — eine einheitliche Vermögensmasse, maximale Freiheit für den Überlebenden.
  • Trennungslösung: Der Überlebende wird nur Vorerbe, die Kinder werden Nacherben — zwei getrennte Massen, dingliche Sicherung der Kinder.

§ 2269 vermutet im Zweifel die Einheitslösung.

Substanzschutz für die Kinder → Trennungslösung (Vor-/Nacherbe); Versorgungsfreiheit für den Überlebenden → Einheitslösung. Die gewählte Variante immer ausdrücklich anordnen, sonst läuft § 2269.

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