Steht die Ehe überhaupt?

Familienrecht · Lehrstoff aus ALEX – Tutor

Vor jeder güterrechtlichen und jeder unterhaltsrechtlichen Frage steht eine Vorfrage, die in der Klausur gern übersprungen wird: Besteht die Ehe – und wenn ja, seit wann?

Das Feld beantwortet sie in zwei Zügen. Zuerst der Bestand: Zustandekommen und Fehlerfolgen, und zwar in drei Abstufungen – Nichtehe, aufhebbare Ehe, wirksame Ehe. Dann die persönlichen Wirkungen: die eheliche Lebensgemeinschaft und ihr Schutz nach außen (§ 1353 BGB, § 1004 BGB analog), der Name (§§ 1355, 1355a BGB) und der Sorgfaltsmaßstab im Innenverhältnis (§ 1359 BGB).

Der Haftungsmaßstab gehört hierher und nicht ins Deliktsrecht: Er folgt ausschließlich aus der Ehe und endet mit ihr. Er ist zugleich die Brücke ins Schuldrecht AT – über § 1359 BGB gelangt fast jede Aufgabe zur gestörten Gesamtschuld, und dort liegen die Punkte.

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