Einzeltheorie oder Gesamttheorie?

Familienrecht · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

EinzeltheorieGesamttheorie
Erfasst istauch die Verfügung über einen einzelnen Gegenstand, wenn er nahezu das ganze Vermögen ausmachtnur ein Geschäft über das Vermögen als Ganzes, also über die Vermögensmasse als solche
Getragen vonSchutzzweck: die wirtschaftliche Grundlage der Familie und die künftige AusgleichsforderungWortlaut: „über sein Vermögen im Ganzen“
Folge in der Praxisgreift beim Hausverkauf, beim Betriebsgrundstück, beim einzigen Wertpapierdepotliefe praktisch leer, weil niemand sein Vermögen als Masse überträgt

§ 1365 BGB ist nach allgemeiner Ansicht auf der Grundlage der Einzeltheorie auszulegen (OLG München, Beschl. v. 15.9.2022 – 34 Wx 114/22). Die Gesamttheorie ist damit nicht verschwunden, sondern in den Tatbestand eingebaut: Der einzelne Gegenstand ist nur erfasst, wenn er nahezu das gesamte Vermögen ausmacht. Genau diese Schwelle ist die nächste Frage.

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