Einer kauft, beide schulden

Familienrecht · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

§ 1357 I 1 BGB berechtigt jeden Ehegatten zu Geschäften zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen. Nach § 1357 I 2 BGB werden dadurch beide berechtigt und verpflichtet. Eine Vollmacht braucht niemand – und guter Glaube an eine Vollmacht hilft niemandem.

Zu diesem Modul gehören 1 Übungsfrage mit sofortiger Rückmeldung — dazu Mikrofälle, Karteikarten im Wiederholungsrhythmus und die Arena. Kostenlos anmelden und weiterarbeiten.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.

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