Die Grundrechnung

Familienrecht · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

Sechs Schritte, immer in dieser Reihenfolge:

  1. Güterstand und Beendigung. Zugewinngemeinschaft, § 1363 I BGB, und Beendigung auf andere Weise als durch Tod, § 1372 BGB.
  2. Stichtag. Bei Scheidung die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags, § 1384 BGB, beim vorzeitigen Ausgleich die Antragstellung, § 1387 BGB, sonst die Beendigung des Güterstands.
  3. Anfangsvermögen je Ehegatte, § 1374 I BGB, zuzüglich des privilegierten Erwerbs, § 1374 II BGB, Verbindlichkeiten über die Höhe des Vermögens hinaus, § 1374 III BGB.
  4. Endvermögen je Ehegatte, § 1375 I BGB, zuzüglich der illoyalen Minderungen, § 1375 II BGB.
  5. Zugewinn je Ehegatte, § 1373 BGB – Endvermögen minus Anfangsvermögen.
  6. Ausgleichsforderung, § 1378 I BGB – die Hälfte des Überschusses, begrenzt durch § 1378 II BGB.

⤷ Erst danach kommen die Einreden: § 1381 BGB (grobe Unbilligkeit) und § 1382 BGB (Stundung). Wer § 1381 BGB vor der Rechnung prüft, prüft gegen eine unbekannte Zahl.

Zu diesem Modul gehören 1 Übungsfrage mit sofortiger Rückmeldung — dazu Mikrofälle, Karteikarten im Wiederholungsrhythmus und die Arena. Kostenlos anmelden und weiterarbeiten.

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