Der Nachlass besteht aus dem Ladenlokal (240.000 Euro) und einem Bankguthaben (120.000 Euro). Ein Darlehen des Erblassers über 60.000 Euro ist offen. Erben sind Birte (1/2), Cem (1/4) und Doro (1/4). Das Testament bestimmt: „Das Ladenlokal soll bei der Teilung meine Enkelin Doro erhalten.“
Schritt 1 – Verbindlichkeiten. § 2046 I 1 BGB: 360.000 − 60.000 = 300.000 Euro Überschuss.
Schritt 2 – Quoten. § 2047 I BGB: Birte 150.000, Cem 75.000, Doro 75.000 Euro.
Schritt 3 – die Anordnung. § 2048 S. 1 BGB verschiebt Gegenstände, nicht Werte. Doro erhält das Ladenlokal im Wert von 240.000 Euro und muss den Mehrbetrag ausgleichen: 240.000 − 75.000 = 165.000 Euro.
Schritt 4 – die Gegenprobe. Nach Tilgung des Darlehens bleiben 60.000 Euro Guthaben. Zusammen mit Doros Zuzahlung sind das 225.000 Euro – genau die Summe, die Birte und Cem zustehen (150.000 + 75.000).