Das Feld, in dem gerechnet wird

Erbrecht · 1. Staatsexamen · Lehrstoff aus ALEX – Tutor

Ohne Testament verteilt das Gesetz den Nachlass selbst, und zwar nach zwei getrennten Systemen, die am Ende addiert werden: dem Verwandtenerbrecht der §§ 1924 bis 1930 BGB und dem Ehegattenerbrecht des § 1931 BGB. Dazwischen schiebt sich eine familienrechtliche Vorschrift, die im Erbrecht steht wie ein Fremdkörper und trotzdem die meisten Quoten verändert: § 1371 BGB.

Dieses Feld ist der Pflichteinstieg jeder Erbrechtsklausur – auch der Testamentsklausur, weil der Pflichtteil an der gesetzlichen Quote hängt (§ 2303 I 2 BGB). Und es ist das Feld mit der höchsten Rechenlast: Wer die Ordnungen sicher durchzählt, verliert hier nie Punkte, wer sie rät, verliert sie sämtlich.

Drei Fragen beantwortet das Feld:

  1. In welcher Ordnung steht der Verwandte, wer schließt wen aus, und wer tritt an die Stelle eines Verstorbenen?
  2. Wie hoch ist die Quote des Ehegatten, und was macht der Güterstand mit ihr?
  3. Wann rechnet man mit dem erhöhten, wann mit dem nicht erhöhten Erbteil – und wer entscheidet das?

Was hier steht, wird in den Feldern 6 und 8 aufgerufen und nicht noch einmal erklärt.

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