E-5.5 · Surrogat oder Nutzung: der Mietzins aus der Nachlasswohnung (§ 2019 BGB, § 2020 BGB)

Erbrecht · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

Wird eine Nachlasswohnung vermietet, ist streitig, ob der Mietzins rechtsgeschäftliches Surrogat nach § 2019 I BGB oder mittelbare Sachfrucht nach §§ 99 III, 2020 BGB ist. Für § 2020 BGB spricht, dass bei der Vermietung nur der Gebrauch überlassen und der Nachlassbestand nicht geschmälert wird; für § 2019 I BGB, dass der Vertrag „mit Mitteln der Erbschaft“ geschlossen ist und der Erbe den Direktzugriff braucht. Für bereits eingezogene Mieten ist der Streit folgenlos – er entscheidet erst bei den künftigen.

Falle

Wer den Streit „dahinstehen“ lässt, obwohl künftige Mieten im Raum stehen, übersieht, dass er über Zahlungs- oder Abtretungsantrag entscheidet.

Zu diesem Modul gehören 1 Übungsfrage mit sofortiger Rückmeldung — dazu Mikrofälle, Karteikarten im Wiederholungsrhythmus und die Arena. Kostenlos anmelden und weiterarbeiten.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.

Weiter im Thema