A-8.6 · Rückabwicklung nach dem Widerruf — Fristen beider Seiten und Gefahr der Rücksendung (§§ 355 III, 357 I BGB)

BGB AT · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

§ 355 III 1 BGB: Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzugewähren. § 357 I BGB setzt dafür 14 Tage — für den Unternehmer ab dem Zugang, für den Verbraucher ab der Abgabe der Widerrufserklärung (§ 355 III 2 BGB).

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