Tatkündigung und Verdachtskündigung in der Prüfung

Arbeitsrecht · 1. Staatsexamen · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

TatkündigungVerdachtskündigung
Kündigungsgrunddie begangene Pflichtverletzungder dringende Verdacht und der dadurch bewirkte Vertrauensverlust
BeweislastArbeitgeber beweist die TatArbeitgeber beweist die Verdachtstatsachen
Anhörungnicht WirksamkeitsvoraussetzungWirksamkeitsvoraussetzung
Spätere Entlastungsteht die Tat nicht fest, war die Kündigung von vornherein unwirksamdie Kündigung bleibt wirksam, es kommt ein Wiedereinstellungsanspruch in Betracht
Verhältnisdas Mehrdas Minus – im Vorwurf der Tat steckt der des Verdachts

Die Klausur prüft regelmäßig beides hintereinander, und zwar in dieser Reihenfolge: erst die Tat, dann hilfsweise der Verdacht. Das ist kein Hilfsgutachten, sondern folgt daraus, dass der Vorwurf der erwiesenen Tat den des Verdachts mitenthält. Auch der Betriebsrat ist deshalb zu beiden Gesichtspunkten anzuhören (§ 102 I 2 BetrVG).

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