Ausschlussfrist der außerordentlichen Kündigung

Arbeitsrecht · 1. Staatsexamen · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

Die außerordentliche Kündigung „kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen“ (§ 626 II 1 BGB). Die Frist beginnt, wenn der Kündigungsberechtigte von den maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt (§ 626 II 2 BGB) – nicht der Vorgesetzte, der den Vorfall meldet.

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