Inhaltskontrolle typischer Arbeitsvertragsklauseln: Ausschluss, Vorbehalt, Stichtag, Strafe (§§ 305 ff. BGB)

Arbeitsrecht · 1. Staatsexamen · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

AusschlussfristFreiwilligkeitsvorbehaltStichtagsklauselVertragsstrafe
will erreichenAnsprüche verfallen zu lassenjede Bindung für die Zukunft auszuschließendie Sonderzahlung vom Bestand am Stichtag abhängig zu machendie Arbeitsleistung zu erzwingen
Maßstab§ 307 I 1, 2 BGB · § 3 S. 1 MiLoG · § 202 I BGB§ 307 I 1, II BGB§ 307 I 1 BGB§ 309 Nr. 6 BGB iVm § 310 IV 2 BGB
Kippunktzu kurz, zu weit oder intransparenter erfasst alle künftigen Leistungendie Zahlung ist (auch) Gegenleistung für geleistete ArbeitHöhe und Anlass sind unangemessen
Beleg18.9.2018 – 9 AZR 162/18 · 26.11.2020 – 8 AZR 58/2014.9.2011 – 10 AZR 526/1013.11.2013 – 10 AZR 848/12–

Die Vertragsstrafe ist der Fall, an dem man § 310 IV 2 BGB üben kann. § 309 Nr. 6 BGB verbietet Vertragsstrafen in AGB ausnahmslos. Im Arbeitsvertrag bleibt sie gleichwohl möglich, weil die Zwangsvollstreckung zur Arbeitsleistung nach § 888 III ZPO ausgeschlossen ist und dem Arbeitgeber sonst kein Druckmittel bliebe. Das ist eine der „im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten“ des § 310 IV 2 BGB – die Klausel muss dann aber der Höhe nach angemessen sein und darf nicht gegen § 307 I BGB verstoßen.

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