Rechtsfolge: das fehlerhafte Arbeitsverhältnis, § 142 BGB (ex nunc)

Arbeitsrecht · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

Nicht schematisch „ex tunc“ schreiben.

Zwar ordnet § 142 I BGB Nichtigkeit von Anfang an.

Beim in Vollzug gesetzten Arbeitsverhältnis greift aber die Lehre vom fehlerhaften Arbeitsverhältnis:

  • Wirkung nur ex nunc
  • die geleistete Arbeit wird nicht über §§ 812 ff. BGB rückabgewickelt
  • der Lohn bleibt verdient.

War der Vertrag mangels Arbeitsaufnahme noch nicht in Vollzug gesetzt, bleibt es bei der Rückwirkung (§ 142 I BGB, ex tunc).

Zu diesem Modul gehören 1 Übungsfrage mit sofortiger Rückmeldung — dazu Mikrofälle, Karteikarten im Wiederholungsrhythmus und die Arena. Kostenlos anmelden und weiterarbeiten.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.

Weiter im Thema