War die Frage unzulässig, darf der Bewerber falsch antworten:
Die Falschantwort ist keine widerrechtliche Täuschung und trägt keine Anfechtung (→ E-1.17).
Das ist die Brücke zwischen Anbahnung und späterer Vertragslösung.
💡 Merke
Unzulässige Frage → Recht zur Lüge → § 123 BGB (–).
Zugleich ist die unzulässige Frage ein Indiz für eine AGG-Benachteiligung.