Das „Recht zur Lüge“ (§ 123 BGB)

Arbeitsrecht · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

War die Frage unzulässig, darf der Bewerber falsch antworten:

Die Falschantwort ist keine widerrechtliche Täuschung und trägt keine Anfechtung (→ E-1.17).

Das ist die Brücke zwischen Anbahnung und späterer Vertragslösung.

💡 Merke
Unzulässige Frage → Recht zur Lüge§ 123 BGB (–).

Zugleich ist die unzulässige Frage ein Indiz für eine AGG-Benachteiligung.

Zu diesem Modul gehören 1 Übungsfrage mit sofortiger Rückmeldung — dazu Mikrofälle, Karteikarten im Wiederholungsrhythmus und die Arena. Kostenlos anmelden und weiterarbeiten.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.

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