Betriebsbedingt, Stufe 1: die (fast) unangreifbare Unternehmerentscheidung (§ 1 KSchG)

Arbeitsrecht · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

Die betriebsbedingte Kündigung prüfst du in vier Stufen.

Stufe 1 ist die Unternehmerentscheidung (z.B. Wegrationalisieren, Fremdvergabe, Schichtabbau): Sie wird nur auf Missbrauch kontrolliert — Willkür oder offenbare Unvernunft, nicht auf Zweckmäßigkeit (BAG 27.1.2011 – 2 AZR 9/10).

Ist die Organisationsentscheidung getroffen und durchgeführt, werden die sachlichen Gründe vermutet.

Falle.

Fallen Organisations- und Kündigungsentschluss zusammen (der Entschluss besteht praktisch nur darin, „den einen Arbeitsplatz“ zu streichen), trifft den AG eine erhöhte Darlegungslast — sonst würde § 1 II KSchG ausgehebelt (→ B5-T4, Klausur K08).

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