Die betriebsbedingte Kündigung prüfst du in vier Stufen.
Stufe 1 ist die Unternehmerentscheidung (z.B. Wegrationalisieren, Fremdvergabe, Schichtabbau): Sie wird nur auf Missbrauch kontrolliert — Willkür oder offenbare Unvernunft, nicht auf Zweckmäßigkeit (BAG 27.1.2011 – 2 AZR 9/10).
Ist die Organisationsentscheidung getroffen und durchgeführt, werden die sachlichen Gründe vermutet.
Falle.
Fallen Organisations- und Kündigungsentschluss zusammen (der Entschluss besteht praktisch nur darin, „den einen Arbeitsplatz“ zu streichen), trifft den AG eine erhöhte Darlegungslast — sonst würde § 1 II KSchG ausgehebelt (→ B5-T4, Klausur K08).