Genügt beim Einwurf-Einschreiben der bloße Online-Sendungsstatus „zugestellt“ als Zugangsnachweis?
Genügt beim Einwurf-Einschreiben der bloße Online-Sendungsstatus „zugestellt“ als Zugangsnachweis?
Genügt beim Einwurf-Einschreiben der bloße Online-Sendungsstatus „zugestellt“ als Zugangsnachweis?