Weiterfresserschaden (§ 823 I BGB · Rechtsprechungsformel)

Schuldrecht AT · Feld 6 · D-6.02 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Ein Weiterfresserschaden liegt vor, wenn eine von Anfang an mangelhafte Sache sich später ganz oder teilweise selbst zerstört und der eingetretene Schaden nicht stoffgleich mit dem Mangelunwert ist.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • von Anfang an mangelhafte Sache
  • später ganz oder teilweise selbst zerstört
  • nicht stoffgleich

Fundstellen

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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