Verschulden im Sinne des § 3 I 1 EFZG

Arbeitsrecht · 1. Staatsexamen · Feld 3 · D-3.07 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Verschulden im Sinne des § 3 I 1 EFZG ist kein Verschulden gegenüber dem Arbeitgeber, sondern ein Verschulden gegen sich selbst: Verschuldet ist die Arbeitsunfähigkeit nur bei einem gröblichen Verstoß gegen das eigene Interesse eines verständigen Menschen. Der Maßstab des § 276 II BGB gilt deshalb nicht; einfache Unachtsamkeit und die üblichen Risiken des Sports und des Straßenverkehrs genügen nicht. Die Beweislast trägt der Arbeitgeber.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • kein Verschulden gegenüber dem Arbeitgeber
  • Verschulden gegen sich selbst
  • gröblichen Verstoß gegen das eigene Interesse eines verständigen Menschen
  • Beweislast
  • Arbeitgeber

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

Rechtssatz, st. Rspr. des BAG

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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