Verschärfte Haftung bei ungewissem Erfolgseintritt

Bereicherungsrecht / GoA · Feld 8 · D-8.06 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Satz 1 trifft den Empfänger, „War mit der Leistung ein Erfolg bezweckt, dessen Eintritt nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts als ungewiss angesehen wurde“, und tritt der Erfolg nicht ein. Satz 2 trifft ihn, wenn die Leistung „aus einem Rechtsgrund, dessen Wegfall nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts als möglich angesehen wurde, erfolgt ist und der Rechtsgrund wegfällt“. Er haftet dann, „wie wenn der Anspruch auf Herausgabe zur Zeit des Empfangs rechtshängig geworden wäre“.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • Satz 1
  • Erfolg
  • ungewiss angesehen
  • Satz 2
  • Rechtsgrund
  • Wegfall
  • möglich angesehen
  • Empfangs rechtshängig

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

§ 820 I BGB · Gesetzeswortlaut

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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