Der Wortlaut
Ausgeschlossen ist die Rückforderung auch, „wenn der Leistende den Eintritt des Erfolgs wider Treu und Glauben verhindert hat“ (§ 815 Alt. 2 BGB). Die Wendung verlangt ein Werturteil und ist kein Zurechnungskriterium: Dass der Erfolg von der Mitwirkung des Leistenden abhing, genügt nicht. Eine Quotelung kennt die Vorschrift nicht.
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- wider Treu und Glauben verhindert
- Werturteil
- kein Zurechnungskriterium
- Mitwirkung
- Quotelung
Fundstellen
Woher der Wortlaut stammt
§ 815 Alt. 2 BGB · Gesetzeswortlaut