Der Wortlaut
„Die Rückforderung wegen Nichteintritts des mit einer Leistung bezweckten Erfolgs ist ausgeschlossen, wenn der Eintritt des Erfolgs von Anfang an unmöglich war und der Leistende dies gewusst hat“ (§ 815 Alt. 1 BGB). Beide Merkmale müssen zusammen vorliegen.
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- von Anfang an unmöglich
- und
- dies gewusst
- zusammen
Fundstellen
Woher der Wortlaut stammt
§ 815 Alt. 1 BGB · Gesetzeswortlaut