Rechtsschutzbedürfnis

Zivilprozessrecht · Feld 3 · D-3.09 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Das Rechtsschutzbedürfnis ist das berechtigte Interesse des Klägers an der begehrten gerichtlichen Entscheidung. Es liegt bei der Leistungsklage regelmäßig vor und fehlt nur ausnahmsweise – insbesondere dann, wenn ein anderer, einfacherer Weg mit geringerem Aufwand zum gleichen Ziel führt, wenn der Kläger bereits einen vollstreckbaren Titel über denselben Anspruch besitzt oder wenn er mit der Klage ein prozesszweckfremdes Ziel verfolgt.

Es ist ungeschriebene Sachurteilsvoraussetzung und von Amts wegen zu prüfen; fehlt es, ist die Klage als unzulässig abzuweisen.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • Rechtsschutzbedürfnis
  • berechtigte Interesse des Klägers an der begehrten gerichtlichen Entscheidung
  • regelmäßig vor
  • ausnahmsweise
  • anderer, einfacherer Weg
  • vollstreckbaren Titel
  • prozesszweckfremdes Ziel
  • ungeschriebene

Woher der Wortlaut stammt

Referenztext ECK_D 4.2 · am Gesetz gebildet

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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