Der Wortlaut
Abnahme ist die körperliche Entgegennahme des Werks verbunden mit der Erklärung, es werde als im Wesentlichen vertragsgemäß gebilligt. Der Besteller ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden (§ 640 I BGB). Unwesentlich ist ein Mangel, der die Gebrauchstauglichkeit nur geringfügig berührt und dessen Beseitigung ohne größeren Aufwand nachgeholt werden kann.
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- körperliche Entgegennahme des Werks
- Erklärung, es werde als im Wesentlichen vertragsgemäß gebilligt
- Der Besteller ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden
- Gebrauchstauglichkeit nur geringfügig berührt
- Beseitigung ohne größeren Aufwand nachgeholt