Der Wortlaut
Beim Unterlassen wird die gebotene Handlung hinzugedacht. Ursächlich ist das Unterlassen, wenn diese Handlung den Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert hätte. Die Kausalität ist damit hypothetisch und setzt eine Rechtspflicht zum Handeln voraus.
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- gebotene Handlung hinzugedacht
- mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert hätte
- hypothetisch
- Rechtspflicht zum Handeln