Gleichstellung des Kennenden

Bereicherungsrecht / GoA · Feld 12 · D-12.04 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

„Wer die Anfechtbarkeit kannte oder kennen musste, wird, wenn die Anfechtung erfolgt, so behandelt, wie wenn er die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts gekannt hätte oder hätte kennen müssen“ (§ 142 II BGB). Übertragen wird der Grad der Kenntnis, nicht angehoben: Für § 819 I BGB genügt deshalb nur, wer die Anfechtbarkeit kannte, weil jene Vorschrift Kenntnis und nicht Kennenmüssen verlangt.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • Anfechtbarkeit kannte oder kennen musste
  • wie wenn er die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts gekannt hätte oder hätte kennen müssen
  • Grad
  • kannte
  • Kenntnis

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

§ 142 II BGB · Gesetzeswortlaut

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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