Der Wortlaut
Gestaltungsrecht ist das Recht, durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung ein Rechtsverhältnis zu begründen, zu ändern oder aufzuheben; es ist bedingungsfeindlich und verbraucht sich mit der Ausübung.
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung
- zu begründen, zu ändern oder aufzuheben
- bedingungsfeindlich
- verbraucht sich mit der Ausübung