Der Wortlaut
Einwendung ist ein Umstand, der das Entstehen des Anspruchs hindert oder den entstandenen Anspruch vernichtet und deshalb von Amts wegen zu berücksichtigen ist.
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- Entstehen des Anspruchs hindert
- vernichtet
- von Amts wegen