Der Wortlaut
Fremdbesitzerexzess liegt vor, wenn der unberechtigte Fremdbesitzer die Grenzen dessen überschreitet, was ihm sein vermeintliches Besitzrecht erlaubt hätte. Für den Exzess sperrt § 993 I Hs. 2 BGB nicht; gehaftet wird unmittelbar aus § 823 I BGB.
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- unberechtigte Fremdbesitzer die Grenzen dessen überschreitet, was ihm sein vermeintliches Besitzrecht erlaubt hätte
- sperrt § 993 I Hs. 2 BGB nicht
- unmittelbar aus § 823 I BGB