Eheliche Lebensgemeinschaft

Familienrecht · Feld 5 · D-5.1 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

„Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung“ (§ 1353 I BGB). Die eheliche Lebensgemeinschaft umfasst die persönliche Gemeinschaft des Lebens und die aus ihr folgenden vermögensbezogenen Nebenpflichten.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit
  • einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet
  • tragen füreinander Verantwortung
  • persönliche Gemeinschaft des Lebens
  • vermögensbezogenen Nebenpflichten

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

§ 1353 I BGB · Gesetzeswortlaut

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