Der Wortlaut
„Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung“ (§ 1353 I BGB). Die eheliche Lebensgemeinschaft umfasst die persönliche Gemeinschaft des Lebens und die aus ihr folgenden vermögensbezogenen Nebenpflichten.
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit
- einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet
- tragen füreinander Verantwortung
- persönliche Gemeinschaft des Lebens
- vermögensbezogenen Nebenpflichten
Fundstellen
Woher der Wortlaut stammt
§ 1353 I BGB · Gesetzeswortlaut