Ausgleichsforderung

Familienrecht · Feld 2 · D-2.4 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

„Übersteigt der Zugewinn des einen Ehegatten den Zugewinn des anderen, so steht die Hälfte des Überschusses dem anderen Ehegatten als Ausgleichsforderung zu“ (§ 1378 I BGB). „Die Ausgleichsforderung entsteht mit der Beendigung des Güterstands und ist von diesem Zeitpunkt an vererblich und übertragbar“ (§ 1378 III 1 BGB).

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • Übersteigt der Zugewinn des einen Ehegatten den Zugewinn des anderen
  • die Hälfte des Überschusses
  • Ausgleichsforderung
  • entsteht mit der Beendigung des Güterstands
  • vererblich und übertragbar

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

§ 1378 BGB · Gesetzeswortlaut

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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