Der Wortlaut
Eine Anscheinsvollmacht liegt vor, wenn der Vertretene das Auftreten des Scheinvertreters nicht kennt, es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können, und der Geschäftsgegner nach Treu und Glauben annehmen durfte, der Vertretene kenne und billige es. Hinzu kommt nach st. Rspr. des BGH eine gewisse Dauer und Häufigkeit des Auftretens; ein einmaliger Vorgang trägt die Figur nie.
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- nicht kennt
- bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können
- nach Treu und Glauben
- Dauer und Häufigkeit
Woher der Wortlaut stammt
Ungeschriebener Rechtsscheintatbestand, st. Rspr. des BGH. Ob sie außerhalb des unternehmerischen Verkehrs zur Erfüllungshaftung führt oder nur den Vertrauensschaden trägt, ist streitig — sag das dazu, wenn ein Privatmann betroffen ist.
Womit er verwechselt wird
Duldungsvollmacht — dort wissentliches Geschehenlassen. Und: Ein Rechtsschein reicht nur so weit wie das Verhalten, das ihn erzeugt. Wer geschehen lässt, dass ein anderer Kleinteile bestellt, lässt nicht geschehen, dass er Investitionen tätigt.
Was beim Weglassen verlorengeht
Die Anscheinsvollmacht wird als Auffangnetz für jeden Vertretungsmangel benutzt. Sie ist das Gegenteil: die engste Figur des Feldes. Drei Dinge müssen im Text stehen — fahrlässige Unkenntnis, Dauer und Häufigkeit, Schutzwürdigkeit des Gegners. Und mitgezählt werden dürfen nur Vorgänge aus der Zeit ohne Vollmacht.
Gleichwertig formuliert
„Eine Anscheinsvollmacht liegt vor, wenn“ ↔ „Eine Anscheinsvollmacht ist gegeben, wenn“