Akzessorietät

Sachenrecht · Feld 0 · D-0.11 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Akzessorisch ist ein Sicherungsrecht, das in Entstehung, Umfang, Durchsetzbarkeit, Übertragung und Erlöschen von der gesicherten Forderung abhängt; es kann ohne Forderung nicht bestehen und geht mit ihr über. Nichtakzessorisch ist ein Sicherungsrecht, das rechtlich selbständig ist und nur durch die schuldrechtliche Sicherungsabrede an den Sicherungszweck gebunden wird.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • Entstehung, Umfang, Durchsetzbarkeit, Übertragung und Erlöschen von der gesicherten Forderung abhängt
  • ohne Forderung nicht bestehen
  • Nichtakzessorisch
  • rechtlich selbständig
  • schuldrechtliche Sicherungsabrede

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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