Der Wortlaut
Akzessorisch ist ein Sicherungsrecht, das in Entstehung, Umfang, Durchsetzbarkeit, Übertragung und Erlöschen von der gesicherten Forderung abhängt; es kann ohne Forderung nicht bestehen und geht mit ihr über. Nichtakzessorisch ist ein Sicherungsrecht, das rechtlich selbständig ist und nur durch die schuldrechtliche Sicherungsabrede an den Sicherungszweck gebunden wird.
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- Entstehung, Umfang, Durchsetzbarkeit, Übertragung und Erlöschen von der gesicherten Forderung abhängt
- ohne Forderung nicht bestehen
- Nichtakzessorisch
- rechtlich selbständig
- schuldrechtliche Sicherungsabrede