Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Die Weinhandlung S verkauft dem Restaurant R vierzig Kisten für 4.800 €; auf Bitten des Restaurants schickt S die Ware mit der Fuhrunternehmerin F. Deren Fahrer bremst unachtsam, zwölf Kisten im Wert von 1.440 € zerbrechen. Übereignet war der Wein noch nicht.
Die Preisgefahr ist mit der Auslieferung an die Fuhrunternehmerin F auf das Restaurant R übergegangen (§ 447 I BGB).
Die Weinhandlung S ist in ihrem Eigentum verletzt, hat wegen § 447 I BGB aber keinen eigenen Schaden.
Das Restaurant R kann die 1.440 € unmittelbar von der Fuhrunternehmerin F verlangen (§ 823 I BGB).
S kann den Schaden des Restaurants R im eigenen Anspruch geltend machen (§§ 249 ff. BGB).
Das Restaurant R kann von S die Abtretung des Anspruchs gegen F verlangen (§ 285 I BGB entsprechend).
Für die Drittschadensliquidation bliebe Raum, wenn auch das Restaurant R Eigentümer der Kisten gewesen wäre (§ 823 I BGB).
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
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