Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
K sieht ein Kind zwanzig Meter draußen im See untergehen. Am Steg liegt das angekettete Ruderboot der S; K schlägt das Schloss auf, rudert hinaus und zieht das Kind heraus. Beim Anlegen reißt eine Bordwandplanke auf. Schloss und Reparatur kosten 900 €. S war nicht erreichbar.
§ 228 S. 1 BGB rechtfertigt das Aufbrechen nicht, weil die Gefahr nicht vom Boot ausging.
K handelte rechtmäßig, weil S die Einwirkung nicht verbieten durfte (§ 904 S. 1 BGB).
§ 904 S. 1 BGB verlangt denselben Verhältnismäßigkeitsmaßstab wie § 228 S. 1 BGB.
S muss ihren Schaden selbst tragen, weil K rechtmäßig gehandelt hat (§ 904 BGB).
§ 904 S. 2 BGB sagt selbst nicht, gegen wen sich der Ausgleichsanspruch richtet.
Hätte K mit dem Boot sein eigenes Leben gerettet, führten beide Auffassungen zum selben Ergebnis (§ 904 S. 2 BGB).
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
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