Zweimal säumig, einmal zu spät

Zivilprozessrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Gegen L ergeht am 6. Mai ein Versäumnisurteil über 11.000 Euro zugunsten von M. Zugestellt wird es ihm am 11. Mai. Am 22. Mai reicht L beim Prozessgericht einen Schriftsatz ein, der das Urteil bezeichnet und den Einspruch erklärt. Zum Einspruchstermin erscheint L ohne Entschuldigung nicht.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Der Einspruch ist ein Rechtsmittel, weil er die Sache der nächsthöheren Instanz zuführt (§ 338 ZPO).

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Ls Einspruch vom 22. Mai wahrt die Notfrist von zwei Wochen (§ 339 I ZPO).

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Eine Einspruchsschrift, die das Urteil bezeichnet und den Einspruch erklärt, genügt ohne Begründung (§ 340 II 1 ZPO).

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Der zulässige Einspruch versetzt den Prozess in die Lage zurück, in der er sich vor Eintritt der Versäumnis befand (§ 342 ZPO).

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    L kann die Berufung gegen das zweite Versäumnisurteil darauf stützen, Ms Klagevortrag sei unschlüssig gewesen (§ 514 II 1 ZPO).

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Zivilprozessrecht weiterlesen.

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