BGB AT · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
A ist 15 und kauft bei R ein Cello für 420 €, zahlbar später; R gibt es ihr mit. Am 29. April 2026 sagt As Mutter zu ihr: „Von mir aus, behalt es.“ Tags darauf geht ihr Rs Aufforderung zu, sich zur Genehmigung zu erklären.
Der Satz „Von mir aus, behalt es“ hätte als stillschweigende Genehmigung genügt (§§ 184 I, 182 I, II BGB).
Die Genehmigung der Mutter bleibt wirksam, nachdem R sie zur Erklärung aufgefordert hat (§§ 108 II 1, 182 I BGB).
Schweigt die Mutter bis zum Ablauf dieser Frist, gilt die Genehmigung als erteilt (§ 108 II 2 BGB).
A kann den Vertrag nach endgültiger Verweigerung mit Eintritt der Volljährigkeit noch selbst genehmigen (§ 108 III BGB).
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