Öffentliches Recht I · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 7 Aussagen zu beurteilen
P hat die berufsbezogene Abschlussprüfung vor der Kammer mit 4,7 Punkten nicht bestanden; 5,0 wären nötig gewesen. Er rügt zweierlei: Seine Lösung zu Aufgabe 6 sei fachlich vertretbar und zu Unrecht als falsch gewertet worden, und die Note für den Vortrag sei im Vergleich zu den übrigen Arbeiten desselben Termins zu streng. Die Kammer weist beides mit einem Satz zurück: Die Bewertung sei ihr vorbehalten.
Der Ausgangspunkt liegt umgekehrt, als der Satz der Kammer nahelegt: Wertungsoffene Begriffe im Tatbestand sind zunächst voll überprüfbar.
Die erste Rüge des P dringt durch, und der Grund dafür ist ein Grundrecht, das mit dem Prüfungsrecht auf den ersten Blick nichts zu tun hat.
Für die zweite Rüge gilt das Umgekehrte: Wo ein Beurteilungsspielraum besteht, ist die Bewertung gerichtlicher Kontrolle vollständig entzogen.
Weil die Prüfung eine Prognose über die Eignung des P enthält, trägt auch die Gefahrenprognose der Sicherheitsbehörde einen Beurteilungsspielraum.
P kann in Bayern wählen, ob er Widerspruch einlegt oder unmittelbar klagt — die Vorschrift, die das erlaubt, nennt seinen Fall in ihrer letzten Nummer.
Steht der Bewertungsfehler bei Aufgabe 6 fest, kann das Gericht die Note selbst festsetzen und P für bestanden erklären.
Der Ausspruch lautet deshalb auf Bescheidung, und die dafür maßgebliche Vorschrift ist derselbe Absatz, der sonst die Verpflichtung trägt.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Öffentliches Recht I weiterlesen.
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