Strafrecht VI · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 7 Aussagen zu beurteilen
Bei der Anberaumung des Termins beschließt die große Strafkammer, mit zwei Richtern und zwei Schöffen zu verhandeln; angesetzt sind drei Tage. Vier Wochen vor dem Beginn benennt die Staatsanwaltschaft elf weitere Zeugen, und die Vorsitzende terminiert auf vierzehn Tage. Ein neuer Besetzungsbeschluss ergeht nicht; verurteilt wird in der Zweierbesetzung.
Wie viele Richter mitwirken, steht im Gerichtsverfassungsgesetz — wie viele Berufsrichter, beschließt die Kammer selbst.
Welche Besetzung in der Hauptverhandlung gilt, ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan des Präsidiums.
Bei der Anberaumung war die Zweierbesetzung nicht zu beanstanden — drei angesetzte Tage tragen den dritten Richter nicht.
Weil die neuen Umstände erst nach dem Besetzungsbeschluss eingetreten sind, bleibt es bei der beschlossenen Zweierbesetzung.
Hätte sich die Dauer erst am sechsten Verhandlungstag abgezeichnet, wäre ebenso nachzubesetzen gewesen.
Nicht jede Abweichung von den Besetzungsregeln trägt die Rüge — der Maßstab ist abgestuft.
Vorzutragen ist der Besetzungsbeschluss im Wortlaut — und dazu gehört die Prognose, auf der er beruht.
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