Zwei Regime, und einmal kein Bescheid

Öffentliches Recht VI · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

E ist Eigentümerin des ehemaligen Brauhauses auf Flurnummer 118, eines Baudenkmals. Ohne jede Erlaubnis lässt sie die historischen Sprossenfenster durch Kunststofffenster ersetzen und errichtet im Hof einen Geräteschuppen, der nach Art. 57 I BayBO verfahrensfrei ist. Das Landratsamt L will beides rückgängig machen und fragt nach der Rechtsgrundlage.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Austausch der Fenster war erlaubnispflichtig, und die Denkmaleigenschaft hängt nicht an der Denkmalliste.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Auch der Geräteschuppen im Hof braucht die Erlaubnis, obwohl er selbst kein Denkmal ist.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil der Schuppen nach Art. 57 I BayBO verfahrensfrei ist, entfällt nach Art. 6 V 1 BayDSchG auch die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Hätte E die Erlaubnis beantragt, hätte L sie nicht schon deshalb versagen dürfen, weil gewichtige Gründe für den bisherigen Zustand sprechen.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Beseitigung des Schuppens ordnet L auf Art. 76 S. 1 BayBO an, obwohl der Verstoß denkmalrechtlicher Natur ist.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Für die Wiederherstellung der Sprossenfenster trägt dieselbe Vorschrift, weil Art. 76 S. 1 BayBO auf rechtmäßige Zustände zielt.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Öffentliches Recht VI weiterlesen.

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