Strafrecht VII · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 7 Aussagen zu beurteilen
Am 10. Juli 2026 trinkt A ab 17:30 Uhr in einer Gaststätte Bier und Korn; das letzte Glas leert er um 19:45 Uhr. Um 23:05 Uhr fährt er mit seinem Pkw los. Um 23:20 Uhr fährt er auf einen an einer Ampel stehenden Wagen im Wert von 18.000 Euro auf; der Sachschaden beträgt 3.400 Euro. Zeugen halten ihn bis zum Eintreffen der Streife fest. Die Blutentnahme um 2:20 Uhr ergibt 1,66 Promille.
Die Rückrechnung auf die Tatzeit braucht fünf Angaben, und alle fünf lassen sich diesem Sachverhalt entnehmen.
Weil das Trinkende mit 19:45 Uhr feststeht, sind von der Rückrechnungsspanne zwei Stunden abzuziehen; anzurechnen ist eine Stunde, die Tatzeitkonzentration beträgt 1,76 Promille.
Dieser Wert trägt die absolute Fahruntüchtigkeit ohne jede weitere Feststellung, und er läge auch beim Radfahrer darüber.
Derselbe Messwert trägt im selben Urteil eine zweite Rechnung, und sie läuft in die andere Richtung.
Weil 2,46 Promille die Schuldunfähigkeit nicht ausschließen lassen, ist die actio libera in causa zu prüfen und im Übrigen § 323a StGB anzuwenden.
Der Schuldspruch lautet auf Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs.
Die Fahrerlaubnis ist zu entziehen, und die Sperre hat einen gesetzlich bestimmten Rahmen.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht VII weiterlesen.
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