Zwei Prozent, die niemand vereinbart hat

Handels- und Gesellschaftsrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Die C e.K. kauft bei der I-GmbH, beide Kaufleute, 18 Tonnen Rohkaffee. Der Vertrag schweigt zur Gewichtstoleranz. Geliefert werden 17,82 Tonnen, ein Prozent weniger. Im Rohkaffeehandel gilt seit Jahrzehnten ausnahmslos eine Toleranz bis zwei Prozent, nach der beide Häuser handeln. C mindert dennoch.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Über § 346 HGB bestimmt der Handelsbrauch, welche Menge die I-GmbH nach dem Vertrag überhaupt geschuldet hat.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Ohne den Brauch wäre die Fehlmenge eine Falschlieferung und damit ein Sachmangel nach § 434 V BGB.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Handelsbrauch ist eine tatsächlich geübte Regel und wirkt auch gegen den Kaufmann, der sie nicht kennt.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Eine ausdrückliche Vereinbarung der Parteien über die Gewichtstoleranz ginge dem Handelsbrauch des § 346 HGB vor.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    C steht wegen der Fehlmenge von einem Prozent ein Minderungsrecht zu (§§ 437 Nr. 2, 441 BGB).

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Handels- und Gesellschaftsrecht weiterlesen.

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