Handels- und Gesellschaftsrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Die O e.K. übernimmt für die P-GmbH gegen monatliches Lagergeld die Einlagerung von zwölf Messmaschinen. O stellt sie in eine Halle, deren Dach seit dem Winter undicht ist und deren Reparatur er aufgeschoben hat. Nach einem Starkregen sind vier Maschinen durchnässt und unbrauchbar.
O hat für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns einzustehen, nicht bloß nach § 276 II BGB (§ 347 I HGB).
§ 347 I HGB setzt voraus, dass das Geschäft für beide Seiten ein Handelsgeschäft ist.
§ 347 HGB ist keine Anspruchsgrundlage, sondern eine Maßstabsnorm innerhalb des Vertretenmüssens nach § 280 I 2 BGB.
Bei der entgeltlichen Verwahrung hält § 347 II HGB dem Verwahrer die eigenübliche Sorgfalt des § 690 BGB.
Die P-GmbH kann von O Ersatz des Schadens an den vier Maschinen verlangen (§ 475 S. 1 HGB).
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