Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Auf der eingezäunten Hundewiese lassen S ihren Weimaraner und F seinen Dobermann frei laufen; beide Tiere sind Familienhunde ohne Erwerbszweck. Die Hunde jagen einander, prallen gegen die daneben gehende Rentnerin C und werfen sie um; C bricht sich den Oberschenkelhals. Welcher Hund sie traf, bleibt offen.
S und F haften C als Gesamtschuldner, obwohl offenbleibt, welcher der beiden Hunde sie getroffen hat.
Weil der treffende Hund unbekannt bleibt, muss C auf § 830 I 2 BGB ausweichen.
C kann den vollen Betrag von jedem der beiden einzeln fordern (§ 421 S. 1 BGB).
Würde S beim Dazwischengreifen von Fs Hund gebissen, müsste sie sich die Tiergefahr ihres eigenen Tieres anrechnen lassen.
Die Abwägung von Betriebsgefahr und Tiergefahr überlässt das Gesetz der Rechtsprechung; § 17 IV StVG schweigt dazu.
Hat ein Dritter den Schaden schuldhaft mitverursacht, trägt er ihn im Verhältnis zum Tierhalter allein (§ 840 III BGB).
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
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