Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 7 Aussagen zu beurteilen
Das Landgericht, 5. Zivilkammer, hat am Freitag, 31. Juli 2026 in voller Besetzung ein Urteil über 68.000,00 EUR verkündet; das vollständig abgefasste Urteil wird B erst am Freitag, 23. Oktober 2026 zugestellt. Im Tatbestand steht die Übergabe der Bürgschaftsurkunde als unstreitig, obwohl B sie bestritten hat. Er beantragt die Berichtigung am Mittwoch, 4. November 2026; der Berichterstatter ist versetzt.
Die zweiwöchige Frist beginnt nicht mit der Verkündung, sondern mit der Zustellung des vollständig abgefassten Urteils, und endet hier am Freitag, 6. November 2026.
Der Antrag vom 4. November 2026 ist damit rechtzeitig gestellt, denn er liegt zwei Tage vor dem Ende dieser Frist.
Weil der Berichterstatter versetzt und damit verhindert ist, tritt für ihn sein Nachfolger in der Kammer ein; die Kammer entscheidet wieder zu dritt.
Vor der Entscheidung über den Antrag ist der Zeuge zu vernehmen, der bei der Übergabe der Urkunde zugegen war.
Gegen den Beschluss über die Tatbestandsberichtigung ist in beide Richtungen nichts statthaft.
Wird der Tatbestand berichtigt, ist zugleich der Tenor anzupassen, soweit er auf der berichtigten Feststellung beruht.
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